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  • AutorenbildCornelia Aigner

3 Schritte zur Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen.

Aktualisiert: 9. Aug. 2023

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.



Beantragt wird die Energiekostenpauschale unkompliziert über das Unternehmensserviceportal.
  1. Einstieg in das Unternehmensserviceportal (Auswahl Service „Energiekostenpauschale für Unternehmen“)

  2. Selbsterklärung ausfüllen

  3. Persönliche Daten erfassen




Ob Sie Anspruch auf die Energiekostenpauschale haben, können Sie auch vorweg mit dem Selbst-Check herausfinden.


Bei Fragen beraten wir gerne: office@lohn24.at

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