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AutorenbildCornelia Aigner

Dienstverhinderung wegen Elementarereignissen

Bei Eintritt von Elementarereignissen, wie Hochwasser, Schneechaos, großflächigen Stromausfällen (Blackout) oder Verkehrsstreiks können Arbeitskräfte daran gehindert sein, ihre Arbeitsplätze (zumindest rechtzeitig) zu erreichen.


Daraus resultiert die Frage, ob Betriebe ihren Mitarbeitern, die an einem solchen Tag nicht zur Arbeit kommen können, das Entgelt trotz unterbliebener Arbeitsleistung fortzahlen müssen. Die Rechtsprechung macht die Lösung dieser Frage davon abhängig, welcher Sphäre die Dienstverhinderung zuzuordnen ist.


Mehr Infos auf der Homepage der WKO: Dienstverhinderung bei Elementarereignissen - WKO

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