top of page

Newsletter Personalverrechnung 2/2025

Autorenbild: Cornelia AignerCornelia Aigner

Lesen Sie mehr zu den Themen, indem Sie die Newsletter-Datei anklicken:


Künstliche Intelligenz: Die neue KI-Verordnung der EU


Die von der Europäischen Union erlassene Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) reguliert in umfassender Weise den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Europa. Die englischsprachige Bezeichnung der KI-Verordnung lautet „AI-Act“. Die KI-VO gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, allerdings ist die Anwendbarkeit der verschiedenen Regelungsbereiche zeitlich gestaffelt: Der erste Stichtag war der 2. Februar 2025 (Pflicht zur KI-Kompetenz, Verbot von KI-Praktiken mit inakzeptablen Risiken), weitere Teile der Verordnung werden mit 2. August 2025 (Strafbestimmungen) und am 2. August 2026 (Hochrisiko KI-Systeme) in Kraft treten.


Arbeitsrechtliche Fragen rund um den Fasching im Betrieb


Am 4. März 2025 erreicht die Faschingszeit mit dem Faschingsdienstag ihren Höhepunkt. Auch am Arbeitsplatz kann das eine Gelegenheit sein, das Betriebsklima aufzulockern und den Ernst des Arbeitslebens für einen Moment hinter sich zu lassen. Bunte Kostüme, gemeinsames Feiern und das Anstoßen im Kollegenkreis unterliegen aber auch arbeitsrechtlichen Beschränkungen. Der folgende Kompaktbeitrag bringt eine Übersicht über die wichtigsten Regeln und „No-Gos“ für reibungslose Faschingsfreuden am Arbeitsplatz.


Neuerliche „Reparatur“ des KV Hotel- und Gastgewerbe


Mit 01.11.2024 trat der neue Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft. Der Kollektivvertrag wurde bereits Ende November rückwirkend mit 01.11.2024 adaptiert, um Unklarheiten bzw. nicht gewollte Auswirkungen im Zusammenhang mit fallweise Beschäftigten zu beseitigen. Nunmehr wurde der Kollektivvertrag bereits das zweite Mal geändert

bottom of page