Österreichische Gesundheitskasse
Bitte beachten Sie folgende Termine und
Fristen für Ihre Sozialversicherungsmeldungen
und Abrechnungen:
x Anmeldung vor Arbeitsantritt
x Abmeldung innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung
x Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung bis zum 15. des Folgemonates (Selbstabrechnerverfahren)
x Zahlungsfrist binnen 15 Tagen nach Fälligkeit; Fälligkeit = letzter Tag des jeweiligen Beitragszeitraumes (Kalendermonates)

Weitere Infos finden Sie hier: