Im Falle der Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern leistet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) dem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung. Für spezielle Personengruppen gibt es sogar eine Differenzvergütung für den gesamten Aufwand.
Alle relevanten Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage direkt bei uns. Für unsere Klienten übernehmen wir die Beantragung von Zuschüssen zum Entgelt.